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So sichern Sie Ihre Finanzen für den Ernstfall ab

Viele Dinge im Leben passieren ungeplant. Ein Unfall oder eine Krankheit können dazu führen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Bankgeschäfte selbst zu erledigen. Mit einer Bankvollmacht kann eine Person Ihres Vertrauens finanzielle Angelegenheiten regeln – zu Ihren Lebzeiten oder danach. Hier erfahren Sie, was Sie dazu wissen sollten.

Grundsätzlich kann nur diejenige Person über ein Konto verfügen, die es auch eröffnet hat. Eine Bankvollmacht ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kontoinhaber (Vollmachtgeber) und einer bevollmächtigten Person (Vollmachtnehmer). Dadurch erhält die bevollmächtigte Person das Recht, Transaktionen im Namen des Kontoinhabers durchzuführen.

So wird eine Vollmacht erteilt

Die Einrichtung einer Bankvollmacht ist relativ einfach – sprechen Sie uns an. Vor Ort bei uns, auf der Website oder im Onlinebanking halten wir die passenden Formulare bereit. Der Gesetzgeber schreibt dabei eine Identitätsfeststellung vor. Sie kann beim Vollmachtnehmer durch Vorlage des Personalausweises in der Bank oder per Online-Identifikation erfolgen, während beim Vollmachtgeber gewöhnlich die eigenhändige Unterschrift oder eine Legitimation durchs Onlinebanking ausreichend ist. Die Vollmacht kann einer oder mehreren Personen erteilt werden und ist bis auf Widerruf gültig.

Arten von Vollmachten

Bankvollmachten unterscheiden sich vor allem darin, für welche Zeiträume sie gelten sollen. Bei uns haben Sie die Wahl zwischen einer Vollmacht zu Lebzeiten und über den Tod hinaus sowie einer Vollmacht, die erst im Todesfall des Vollmachtgebenden wirksam wird. Mit beiden Varianten können zum Beispiel Angehörige im Todesfall weiter auf das Konto zugreifen und mit dem Guthaben die Bestattungskosten begleichen. Ohne Vollmacht muss dazu der Erbschein vorgelegt werden. Gut zu wissen: Das Erbrecht wird von Vollmachten nicht beeinflusst.

Vollmacht widerrufen

Solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist, kann er eine Vollmacht jederzeit schriftlich bei uns zurückziehen oder beschränken. Die Angabe von Gründen oder eine Einwilligung des Bevollmächtigten ist nicht erforderlich. Auch der Bevollmächtigte kann die ihm übertragene Vollmacht von sich aus widerrufen.

Ehepartner sind nicht auto­matisch bevollmächtigt

Entgegen der landläufigen Meinung sind Ehepartner keine gesetzlichen Vertreter des jeweils anderen und nicht automatisch berechtigt, auf Konten des Partners zuzugreifen, wenn dieser Bankgeschäfte nicht mehr tätigen kann. Auch Verheiratete müssen für diesen Fall vorsorgen – eine Ausnahme sind Gemeinschaftskonten.

Bankvollmacht ist keine Vorsorgevollmacht

Während eine allgemeine Vorsorgevollmacht auch die Wohnsituation, die Versorgung bei Krankheit sowie behördliche Angelegenheiten umfasst, beschränkt sich eine Bankvollmacht rein auf Finanzgeschäfte. Dennoch erlauben Sie einem Dritten Zugriff auf Ihr Konto. Prüfen Sie daher die Einrichtung sorgfältig und machen Sie sich die rechtlichen Konsequenzen bewusst. Sprechen Sie uns im Zweifel vorab an.

Checkliste für die Vollmachtserteilung

  • Bevollmächtigen Sie nur Personen, denen Sie vertrauen.

  • Nutzen Sie unser Vollmachtsformular.

  • Die Vollmacht ist nur gültig, wenn Kontoinhaber und Bevollmächtigter gemeinsam unterschreiben und legitimiert sind.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

Im persönlichen Gespräch prüfen wir, ob Sie in Sachen Vollmachten und Vorsorge gut aufgestellt sind. Bringen Sie gern Ihre Vertrauensperson mit.

Beispiele für eine Vollmacht zu Lebzeiten

Dazu berechtigt eine Vollmacht

  • Über Guthaben verfügen (Überweisungen, Geld abheben)

  • Anlagekonten eröffnen

  • Eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen

  • Wertpapiere an- und verkaufen

  • Abrechnungen, Kontoauszüge, Ertragsaufstellungen und andere Mitteilungen entgegennehmen

Dazu berechtigt eine Vollmacht nicht

  • Geschäftsanteile zeichnen oder kündigen

  • Weitere Konten eröffnen (Ausnahme: Anlagekonten)

  • Kreditverträge abschließen oder ändern

  • Schließfach mieten

  • Verträge zugunsten Dritter abschließen

  • Debit- oder Kreditkarten beantragen

  • Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten

 
 

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