Vollmacht widerrufen
Solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist, kann er eine Vollmacht jederzeit schriftlich bei uns zurückziehen oder beschränken. Die Angabe von Gründen oder eine Einwilligung des Bevollmächtigten ist nicht erforderlich. Auch der Bevollmächtigte kann die ihm übertragene Vollmacht von sich aus widerrufen.
Ehepartner sind nicht automatisch bevollmächtigt
Entgegen der landläufigen Meinung sind Ehepartner keine gesetzlichen Vertreter des jeweils anderen und nicht automatisch berechtigt, auf Konten des Partners zuzugreifen, wenn dieser Bankgeschäfte nicht mehr tätigen kann. Auch Verheiratete müssen für diesen Fall vorsorgen – eine Ausnahme sind Gemeinschaftskonten.
Bankvollmacht ist keine Vorsorgevollmacht
Während eine allgemeine Vorsorgevollmacht auch die Wohnsituation, die Versorgung bei Krankheit sowie behördliche Angelegenheiten umfasst, beschränkt sich eine Bankvollmacht rein auf Finanzgeschäfte. Dennoch erlauben Sie einem Dritten Zugriff auf Ihr Konto. Prüfen Sie daher die Einrichtung sorgfältig und machen Sie sich die rechtlichen Konsequenzen bewusst. Sprechen Sie uns im Zweifel vorab an.